Ungarn Zoll

Ungarn Einfuhr und Ausfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt, doch sind Beträge von über 1 Million Forint, oder deren Gegenwert in ausländischer Währung angegeben werden (im Falle eines Verstoßes gegen die Vorschriften des Strafverfahrens). Ohne eine angemessene Dokumentation der Währung kann hervorgehoben werden nicht mehr als 100 Tausend Forint. Wenn der Eintrag Währung eingeführt wurde mehr wert als die oben genannten, beim Überschreiten der Grenze wird empfohlen, eine vollständige Erklärung, denn nur so kann anschließend nehmen alle, die nicht ausgegebenen Betrag.

Einfuhr und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 350 Tausend Forint pro Person ohne Einschränkung zum Nennwert Banknoten beschränkt. Muss bis zum Abflug von Zertifikaten durch den Austausch in der formalen Siedlungen ausgestellt beibehalten und mit Pass-Nummer, weil beim Verlassen der Zollbehörden können für sie zu bitten.

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